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👓 Ziel dieser Richtlinie ist es, die Mitarbeiter/-innen zu ermutigen, qualifizierte Kandidat/-innen für offene Stellen im Unternehmen zu empfehlen, und sie für ihren Beitrag zu unseren Bemühungen zur Talentgewinnung zu belohnen.
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Berechtigung
Alle aktuellen Mitarbeiter/-innen, sind unabhängig von ihrer Position oder ihrer Abteilung berechtigt, am Angestellten-Empfehlungsprogramm teilzunehmen.
Empfehlungsprozess
- Mitarbeitende können eine Freundin oder einen Bekannten empfehlen, indem sie ihre Bewerbung über das dafür vorgesehene Portal für Mitarbeiterempfehlungen oder direkt bei der Personalabteilung einreichen.
- Das Empfehlungsschreiben sollte den Lebenslauf des Bewerbers oder der Bewerberin, seine oder ihre Kontaktinformationen und alle weiteren relevanten Details enthalten.
- Die Mitarbeitenden können auch ein kurzes Empfehlungsschreiben oder ihre Befürwortung für den empfohlenen Kandidaten oder die Kandidatin abgeben.
Belohnung
- Bei erfolgreicher Einstellung des empfohlenen Bewerbers oder der empfohlenen Bewerberin erhält der oder die empfehlende Mitarbeitende eine Geldprämie.
- Die genaue Höhe der Prämie wird in den Richtlinien des Empfehlungsprogramms festgelegt und kann je nach Ebene oder Bedeutung der Position variieren.
- Die Prämie wird innerhalb eines bestimmten Zeitraums ausgezahlt, in der Regel nachdem der oder die enpfohlene Mitarbeitende die Probezeit erfolgreich absolviert hat.
Förderungswürdigkeit von empfohlenen Bewerber/-innen
- Empfohlene Bewerber/-innen müssen die Mindestqualifikationen und Anforderungen für die offene Stelle erfüllen, wie sie in der Stellenbeschreibung beschrieben sind.
- Die empfohlene Person darf sich nicht bereits im Einstellungsverfahren des Unternehmens befinden oder von einem anderen Mitarbeitenden empfohlen worden sein.
Bewertung und Auswahl
- Die Personalabteilung prüft und bewertet die Qualifikationen und die Eignung der vorgeschlagenen Person für die Stelle.
- Die endgültige Entscheidung über die Auswahl und Einstellung von Bewerber/-innen trifft der oder die einstellende Manager/-in in Absprache mit der Personalabteilung.
Vertraulichkeit
Bei der Empfehlung von Mitarbeiter/-innen sollte die Quelle der Empfehlung vertraulich behandelt werden, es sei denn, der oder die empfehlende Mitarbeitende hat etwas anderes vereinbart.
Programmverwaltung