<aside> 👓 Ziel dieser Richtlinie ist es, die Mitarbeiter/-innen zu ermutigen, qualifizierte Kandidat/-innen für offene Stellen im Unternehmen zu empfehlen, und sie für ihren Beitrag zu unseren Bemühungen zur Talentgewinnung zu belohnen.

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Berechtigung

Alle aktuellen Mitarbeiter/-innen, sind unabhängig von ihrer Position oder ihrer Abteilung berechtigt, am Angestellten-Empfehlungsprogramm teilzunehmen.

Empfehlungsprozess

  1. Mitarbeitende können eine Freundin oder einen Bekannten empfehlen, indem sie ihre Bewerbung über das dafür vorgesehene Portal für Mitarbeiterempfehlungen oder direkt bei der Personalabteilung einreichen.
  2. Das Empfehlungsschreiben sollte den Lebenslauf des Bewerbers oder der Bewerberin, seine oder ihre Kontaktinformationen und alle weiteren relevanten Details enthalten.
  3. Die Mitarbeitenden können auch ein kurzes Empfehlungsschreiben oder ihre Befürwortung für den empfohlenen Kandidaten oder die Kandidatin abgeben.

Belohnung

  1. Bei erfolgreicher Einstellung des empfohlenen Bewerbers oder der empfohlenen Bewerberin erhält der oder die empfehlende Mitarbeitende eine Geldprämie.
  2. Die genaue Höhe der Prämie wird in den Richtlinien des Empfehlungsprogramms festgelegt und kann je nach Ebene oder Bedeutung der Position variieren.
  3. Die Prämie wird innerhalb eines bestimmten Zeitraums ausgezahlt, in der Regel nachdem der oder die enpfohlene Mitarbeitende die Probezeit erfolgreich absolviert hat.

Förderungswürdigkeit von empfohlenen Bewerber/-innen

  1. Empfohlene Bewerber/-innen müssen die Mindestqualifikationen und Anforderungen für die offene Stelle erfüllen, wie sie in der Stellenbeschreibung beschrieben sind.
  2. Die empfohlene Person darf sich nicht bereits im Einstellungsverfahren des Unternehmens befinden oder von einem anderen Mitarbeitenden empfohlen worden sein.

Bewertung und Auswahl

  1. Die Personalabteilung prüft und bewertet die Qualifikationen und die Eignung der vorgeschlagenen Person für die Stelle.
  2. Die endgültige Entscheidung über die Auswahl und Einstellung von Bewerber/-innen trifft der oder die einstellende Manager/-in in Absprache mit der Personalabteilung.

Vertraulichkeit

Bei der Empfehlung von Mitarbeiter/-innen sollte die Quelle der Empfehlung vertraulich behandelt werden, es sei denn, der oder die empfehlende Mitarbeitende hat etwas anderes vereinbart.

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